Der überwiegende Teil der ärztlichen Gesprächstermine wird derzeit vom Praxisstandort Schweiz (Landschlacht) aus durchgeführt. Dies betrifft insbesondere Erstgespräche sowie ärztliche Verlaufsgespräche.
Unsere therapeutischen Maßnahmen und Infusionstherapien können hingegen an beiden Praxisstandorten erfolgen – sowohl in Unna (Deutschland) als auch in Landschlacht (Schweiz).
Sollte in unserer Buchungssoftware aktuell kein Termin für ein ärztliches Gespräch am Standort Deutschland verfügbar sein, bedeutet dies in der Regel, dass diese Termine bereits ausgebucht sind (wir vergeben diese in der Regel manuell an unsere Bestandspatienten). In diesem Fall bitten wir Sie, einen Gesprächstermin am Standort Landschlacht zu buchen. Die medizinische Betreuung sowie die inhaltliche Durchführung der Gespräche erfolgen natürlich unabhängig vom Standort nach denselben ärztlichen Standards.
Abrechnung – Standort Schweiz
Für Termine am Praxisstandort Schweiz (online und persönlich) erfolgt die Abrechnung der ärztlichen Leistungen auf privatärztlicher Basis. Privatversicherte können die Rechnung bei ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen. Ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme erfolgt, hängt jedoch vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
Der Stundensatz für ärztliche Leistung beträgt 380 Franken pro Stunde.
Für Patienten aus Deutschland: Eine Abrechnung nach der deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) findet dort nicht statt (da die Schweiz nicht zu Deutschland zählt). Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel in Schweizer Franken (CHF). Auf Wunsch kann auch eine Rechnungsstellung in Euro (EUR) erfolgen. In diesem Fall wird der Rechnungsbetrag auf Grundlage des am Tag der Leistungserbringung gültigen Wechselkurses von CHF in EUR umgerechnet.
Abrechnung – Standort Deutschland
Die Diagnostik und Behandlung in unserer Praxis erfolgt auf privatärztlicher Basis. Die anfallenden Kosten werden daher grundsätzlich vom Patienten selbst getragen. Dies gilt sowohl für gesetzlich Versicherte (Selbstzahler) als auch für privatversicherte Patienten. Privatversicherte können die Rechnung bei ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen. Ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme erfolgt, hängt jedoch vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).Das Honorar richtet sich unter anderem nach der Dauer der ärztlichen Leistung. Für Termine am Standort Deutschland erfolgt die Abrechnung in Euro (EUR). Der entsprechende Eurobetrag beträgt etwa 410–420 EUR pro Stunde (Stand März 2026).
Leistungen und Konditionen

Leistungen und Konditionen – Praxis Dr. med. univ. Stefan Rohrer PDF-Format (203 KB)

